Stuttgart, den 13.02.2025. Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung. Die Liga-BW mahnt an, dass es für eine erfolgreiche Umsetzung in gut einem Jahr noch zahlreiche Fragen der Umsetzung zu klären gilt, die von der Landesregierung bisher nicht bearbeitet und beantwortet sind. Im Rahmen des Ganztagsbetreuungskongresses am 14.02.25 appelliert sie daher an die Verantwortlichen, hier rasch zu handeln.
„Chancengleichheit, soziale Gerechtigkeit und Teilhabe sind uns als Liga-BW ein zentrales Anliegen, weshalb wir gerne unseren Beitrag zu einem qualifizierten und sicheren Angebot leisten wollen – im Sinne der Kinder aber auch der Eltern“ betont Beatrix Vogt-Wuchter, Vorstandsvorsitzende der Liga-BW im Rahmen des Ganztagsbetreuungskongresses des Städtetags am 14.02.25. In Baden-Württemberg soll die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung in Horten, in Ganztagsschulen oder in externen Betreuungsangeboten kommunaler oder freier Trägerschaft geschehen. Mit ihren Jugendhilfeträgern sind die Liga-Verbände daher wesentlicher Partner für die Ausgestaltung der Ganztagsförderung in Baden-Württemberg. „Wir wollen ab August 2026 qualitätsvolle Angebote der Ganztagsförderung realisieren. Dazu brauchen wir jedoch finanzielle und inhaltliche Rahmenbedingungen, die Stand heute für Baden-Württemberg noch nicht definiert sind“, so Vogt-Wuchter weiter.
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