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Stark machen für die Zukunft

Unsere Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene

WILLKOMMEN, WELCOME, BIENVENUE, BENVENUTO

AWO Studentenwohnheim Freiburg

Miete und Bewerbung

Sie können sich gerne ab sofort unverbindlich für ein Zimmer mit Mietbeginn 01.10.2023 bewerben. Bewerbungen, die nach dem 31.07.2023 bei uns eingehen, können wir leider nicht mehr berücksichtigen.

Personen, die erst später eine Zulassung von der Hochschule erhalten, können sich auch ohne Zulassung bzw. ohne Immatrikulationsbescheinigung unverbindlich bei uns bewerben.

Wir benötigen bei einer Bewerbung noch nicht die Kopie des Personalausweises/Passes. Auch die Bankverbindung und die Studienbescheinigung können gerne nachgereicht werden.

 

Wohnberechtigt sind ordentliche Studierende der in § 3 AWO Mietvertrag aufgeführten Hochschulen. Eine schriftliche Bewerbung (Bewerbungsbogen) ist jederzeit möglich. Wir empfehlen das Wohnheim vorher einmal anzuschauen und bei der Wohnheimleitung während der Sprechzeiten einen Termin zu vereinbaren.

Der Schutz Ihrer Privatsphäre bei der Nutzung unserer Webseiten ist uns wichtig. Nehmen Sie bitte daher die nachstehende Datenschutzerklärung zur Kenntnis.

Kaution und Miete

Mietkaution 465,- €einmalig**
Standardzimmerca. 12 qm290,- €monatlich*
Standardzimmer mit Balkonca. 12 qm300,- €monatlich*
Großes Zimmerca. 15 qm310,- €monatlich*

* Die Mietpreise verstehen sich inklusive Nebenkosten.

** Inklusive 15 Euro Bankgebühr für das Kautionskonto, die von den Mietenden zu zahlen sind.

Zwischenmiete

Es ist möglich, nach vorheriger Zustimmung der Wohnheimleitung das eigene Zimmer an eine/-n andere/-n Studierende/-n unterzuvermieten. Die Zwischenmiete ist nur für die Dauer des Hauptmietverhältnisses und nur für ein Semester zulässig. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich rechtzeitig über die Vertragsmodalitäten.

Vermietung und Wohnzeit

Die Vermietung erfolgt für mindestens ein Semester, d.h. für mindestens sechs Monate. Mietbeginn ist der 1. April oder der 1. Oktober. Die Wohnzeit beträgt max. sechs Semester. Nach Vertragsabschluss kann man somit drei Jahre lang im Studentenwohnheim wohnen. Im Einzelfall kann bei sozialem Engagement im Haus bis zu vier Semester Wohnzeitverlängerung gewährt werden. Es werden ausschließlich Einzelzimmer vermietet.

Kündigungstermine